Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Geprüft am · teilweise vereinbar mit WCAG 2.2 AA

Geltungsbereich

Verantwortlich für dieses Webangebot ist die Seofox GmbH (Marke teil1), Schönbrunner Straße 31, Top 28, 1050 Wien.

Diese Erklärung gilt für https://teil1.com/ einschließlich der dort angebotenen Formulare, Tools und Kontaktwege. Lokale und Staging-Kopien folgen derselben technischen Grundlage; maßgeblich ist die öffentliche Domain.

Zum Prüfdatum ist keine eingebettete Dritt-Buchungsmaschine im Einsatz. Termine und Anfragen laufen über das Kontaktformular, die Direktnachricht an Ansprechpartner, E-Mail und Telefon.

Ein Cookie-Einwilligungsbanner wird nach etwa 250 Pixeln Scrollweg ausgeliefert. Die Wahl (alle Cookies oder nur essenzielle) liegt in localStorage unter t1_cookie_consent. Bekannte Einschränkungen des Banners stehen in Abschnitt 5.

Nicht Gegenstand dieser Erklärung sind externe Websites, auf die nur verlinkt wird, sowie die Bedienoberfläche Dritter nach dem Laden: YouTube-Player, Google Maps auf der Kontaktseite und Cloudflare Turnstile in den Formularen. Für diese Komponenten gelten die Zugänglichkeitsangaben der jeweiligen Anbieter. Vorhandene Ersatzwege stehen in Abschnitt 5.

Unser Anspruch und rechtlicher Status

teil1 richtet die Website freiwillig an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, aus.

Die im Amtsblatt der Europäischen Union zitierte harmonisierte Norm ist weiterhin EN 301 549 V3.2.1 und verweist auf WCAG 2.1 AA. EN 301 549 V4.1.1 ist seit September 2026 veröffentlicht und übernimmt WCAG 2.2; eine Zitierung im Amtsblatt lag am Prüfdatum nicht vor. Der interne Zielstandard bleibt WCAG 2.2 AA. Eine Normzertifizierung oder behördliche Abnahme ist damit nicht verbunden.

teil1 ist keine öffentliche Stelle im Sinn des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG). Es besteht keine Pflicht zur WZG-Erklärung und kein Durchsetzungsverfahren nach dem WZG bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Für die angebotenen Dienstleistungen gilt nach eigener Angabe die Kleinstunternehmen-Ausnahme des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG). Diese Einordnung ist eine Selbsteinschätzung, keine Rechtsberatung. Sie wird bei Änderung der Unternehmensgröße oder des Angebots neu geprüft.

Unabhängig davon bleibt digitale Zugänglichkeit nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und als Qualitätsstandard relevant.

Stand der Vereinbarkeit

Dieses Webangebot ist mit WCAG 2.2 AA teilweise vereinbar.

Die Einstufung folgt dem internen Audit vom , der Nachprüfung vom und dem Abgleich mit dem aktuellen Code-Stand vom sowie den in Abschnitt 5 genannten Befunden. Es wird nicht behauptet, die Website sei vollständig vereinbar, zertifiziert oder von einer unabhängigen Prüfstelle abgenommen.

Wie die Website barrierefrei nutzbar ist

Die öffentliche Website beschreibt digitale Dienstleistungen in Content Production, Webdevelopment und digitalem Marketing. Anfragen und Terminabsprachen erfolgen schriftlich oder telefonisch. Die Erfüllung erfolgt als Projektarbeit nach Auftrag. Inhalte oder Angaben, die auf der Website nicht zugänglich sind, werden auf Anfrage in einem anderen Format bereitgestellt.

Struktur und Orientierung

Seiten nutzen eine Hauptnavigation, ein Inhaltsziel für den Skip-Link und eine Hauptlandmarke. Jede geprüfte Seite hat genau eine H1. Diese Erklärung ist einspaltig und enthält ein Inhaltsverzeichnis mit Sprungmarken.

Tastatur und Fokus

Hauptnavigation, Footer, Kontaktformular und Direktnachricht sind ohne Maus erreichbar. Der Skip-Link „Zum Inhalt springen“ erscheint bei Tastaturfokus. Fokuszustände bleiben sichtbar. Diese Seite verzichtet auf Animation und Sticky-Scroll.

Formulare und Status

Das Kontaktformular beschriftet Felder programmatisch, kennzeichnet Pflichtangaben und gibt Fehler am Feld aus. Die Direktnachricht nutzt ein natives Dialogfenster mit Beschriftungen und einer Statusmeldung. Kontakt, Newsletter, Presse und Direktnachricht setzen Cloudflare Turnstile ein, sofern der Schlüssel gesetzt ist — siehe Abschnitt 5.

Darstellung

Fließtext dieser Seite verwendet das Token für Haupttext auf dem Seitenhintergrund. Die Akzentfarbe wird hier nicht für lesbaren Text verwendet. Die Seite bleibt bei Vergrößerung und schmalem Viewport eine Spalte.

Medien und Bewegung

Dekorative Bilder tragen einen leeren Alternativtext. Informative Bilder sollen einen Alternativtext haben; Abweichungen stehen in Abschnitt 5. Zentrale Bewegungsmodule berücksichtigen prefers-reduced-motion. Rechtsseiten und diese Erklärung laden ohne GSAP.

YouTube wird nicht als Gutenberg-Embed eingebunden. Blog- und Lexikon-Videos nutzen eine Klick-Fassade; der Player (youtube-nocookie) entsteht erst nach Aktivierung. Im Blog steuert der Shortcode die Platzierung, üblich nach dem Executive Summary. Die URL liegt in den Beitragsmetadaten.

Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

Offene Befunde nach dem Code-Abgleich vom . Geschlossene Punkte stehen im Änderungsverlauf. Jeder Eintrag nennt das WCAG-Kriterium, die Alternative und den Zieltermin.

Überschriftenreihenfolge im Mega-Menü

Bereich: Kopfzeile, Overlay-Panels „Kompetenzen“, „Ressourcen“ und „Referenzen“, alle öffentlichen Seiten.

Die Panels geben weiterhin Überschriften der Stufe 2 (und in Ressourcen zusätzlich Stufe 3) aus, noch bevor die Seiten-H1 folgt. Die Dokumentgliederung beginnt dadurch mit Menüzeilen statt mit dem Seitentitel. Die Nachprüfung vom 4. September 2026 hatte das als erledigt geführt; der aktuelle Theme-Stand enthält die Überschriften erneut.

WCAG: 1.3.1 Info and Relationships, 2.4.6 Headings and Labels.

Alternative: Skip-Link zum Inhalt; der Seitentitel bleibt die einzige H1.

Zieltermin: .

Akzentfarbe für kleine Texte

Bereich: verbliebene Kicker und Kennzeichnungen in Akzentfarbe auf hellem Grund — vor allem Über-uns, der Hero-Eyebrow und die Leistungsmodule der Startseite, der Blog-Kicker der Startseite sowie die Kicker auf der t1-Schema-Seite.

Mehrere Kicker sind bereits entschärft: auf Leistungs- und Produktseiten wurden überzählige Labels entfernt; die verbliebenen sa-kicker sowie Referenzen-, Mega-Menü- und Ansprechpartner-Kicker nutzen text-muted statt Akzent. Presse-Eyebrow, Promise-Eyebrow und diese Erklärung setzen Haupttextfarbe. Der Befund gilt nur noch für die oben genannten Reststellen.

Die Akzentfarbe erreicht auf dem Seitenhintergrund rund 3:1. Für Fließtext und kleine Schrift gilt bei WCAG 2.2 AA 4,5:1.

WCAG: 1.4.3 Contrast (Minimum).

Alternative: Derselbe Inhalt steht in der Regel zusätzlich als Überschrift oder Fließtext in der Haupttextfarbe. Unlesbare Stellen können per E-Mail angefordert werden.

Zieltermin: .

Zu heller Nebentext

Bereich: Beschriftung der Share-Leiste in Blog und Lexikon (9px, Token text-light); Label der Logo-Marquee; 404-Vorschlagsbeschriftung.

Das Token text-light (#BDBDBA auf #F5F4F0) liegt unter der Schwelle für lesbaren Text. Die Share-Beschriftung ist zusätzlich kleiner als der Mindesttext. Die Logo-Leiste der Startseite nutzt inzwischen die Haupttextfarbe; die übrigen genannten Stellen nicht.

WCAG: 1.4.3 Contrast (Minimum).

Alternative: Die Share-Ziele tragen eigene zugängliche Namen. Der Inhalt des jeweiligen Beitrags ist davon unabhängig lesbar.

Zieltermin: .

YouTube-Videos ohne durchgängige Alternativen

Bereich: Blog- und Lexikon-Beiträge (Klick-Fassade, danach YouTube-Player über youtube-nocookie).

Der Player wird erst nach Aktivierung geladen. Untertitel und Transkripte sind nicht für jedes Video vorhanden. Die weitere Bedienung liegt beim Drittanbieter. Der nach dem Klick erzeugte Rahmen trägt einen Titel.

WCAG: 1.2.2 Captions (Prerecorded), 1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded).

Alternative: Transkript oder inhaltliche Zusammenfassung über die Kontaktdaten in Abschnitt 7.

Zieltermin: für redaktionelle Alternativen der eigenen Videos.

Cloudflare Turnstile in den Formularen

Bereich: Kontaktformular, Newsletter (inkl. Fußzeile), Presseformular und Direktnachricht an Ansprechpartner. Drittanbieter, nicht vollständig kontrollierbar.

Die Prüfung kann für einzelne assistive Technologien oder ohne JavaScript unzugänglich sein. Die frühere Angabe, das Kontaktformular nutze Turnstile nicht, trifft nicht mehr zu.

WCAG: 1.1.1 Non-text Content, 4.1.2 Name, Role, Value — eingeschränkt durch den Drittanbieter.

Alternative: E-Mail oder Telefon. Das Kontaktformular ist kein Ersatzweg, solange Turnstile dort aktiv ist.

Zieltermin: Prüfung eines zugänglicheren Schutzes bis .

Google-Maps-Karte auf der Kontaktseite

Bereich: Kontakt. Drittanbieter, nicht vollständig kontrollierbar.

Die Karte trägt einen Titel. Tastaturbedienung, Alternativtexte und Kontraste im Kartenfenster liegen bei Google.

WCAG: 1.1.1 Non-text Content, 2.1.1 Keyboard — eingeschränkt durch den Drittanbieter.

Alternative: Anschrift als Text auf der Kontaktseite und im Impressum.

Zieltermin: kein eigener Eingriff in den Google-Code; Anschrift bleibt der barrierefreie Ersatzweg.

Bereich: alle öffentlichen Seiten. Das Modul lädt nach etwa 250 Pixeln Scrollweg.

Der Banner ist ausgeliefert. Sekundärtexte und Links im Banner (Hinweis, Details, Rechtstext) liegen unter 4,5:1. Es gibt keinen Weg in der Fußzeile, die Wahl erneut zu öffnen. Die Rolle dialog fängt den Fokus nicht.

WCAG: 1.4.3 Contrast (Minimum), 2.4.3 Focus Order, 2.4.11 Focus Not Obscured.

Alternative: Angaben zu Cookies in der Datenschutzerklärung. Die Kerninhalte der Seite bleiben ohne Zustimmung lesbar.

Zieltermin: .

Erstellung und Prüfung

Ersterstellung: . Letzte inhaltliche Prüfung: .

Prüfende Stelle: intern, Redaktion und Technik von teil1. Keine externe Konformitätsprüfung, kein zertifiziertes Labor.

Methodik der Ersterstellung: Inventur der öffentlichen Seitentypen; HTML-Strukturprüfung (Sprache, Überschriften, Landmarks, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Iframes); Code-Review von Navigation, Formularen, Dialog, Video-Fassade, Cookie-Banner und Bewegungsmodulen; Kontrastrechnung der Designtokens. Die Prüfung vom ist ein Abgleich der Erklärung mit dem aktuellen Theme- und Formularstand, kein neues Labor-Audit. Nicht Teil dieser Runden: axe-, WAVE- oder Lighthouse-Laborlauf sowie eine vollständige Screenreader-Sitzung mit VoiceOver oder NVDA.

Geprüfte Oberflächen (Erst- und Nachprüfungen): Startseite inklusive Leistungsmodule und Sticky-Kontakt, Über uns, Kontakt inklusive Formular und Karte, Leistungs-Hub und Leistungsseiten, Tool-Check, Blog- und Lexikon-Übersicht, Impressum, Kopf- und Fußzeile, Direktnachricht, Video-Fassade, Cookie-Banner, Newsletter in der Fußzeile.

Nächste planmäßige Prüfung: . Zusätzlich nach wesentlichen Relaunches, neuen Buchungswegen oder Änderungen am technischen Standard. Verantwortung: Geschäftsführung, operative Pflege durch die Webredaktion.

Feedback und barrierefreie Alternativen

Barrieren, fehlende Alternativen und Anfragen nach einem anderen Format bitte an:

E-Mail: office@teil1.com
Telefon: 0800 100 26 36
Kontaktformular: teil1.com/kontakt (Turnstile, siehe Abschnitt 5)

Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Auf Wunsch stellen wir den betroffenen Inhalt oder die betroffene Angabe in einem zugänglichen Format bereit — etwa als Text, als beschriebenes Dokument oder telefonisch.

Bei Problemen mit der Drittanbieter-Prüfung in den Formularen gelten E-Mail und Telefon als Ersatzwege.

Schlichtung und weitere Schritte

Wenn eine Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, kann bei einer Landesstelle des Sozialministeriumservice ein Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) beantragt werden. Das Verfahren ist kostenfrei und formlos. Es ist kein Verfahren nach dem WZG und nicht die FFG-Beschwerdestelle für öffentliche Stellen.

Informationen und Antrag: Sozialministeriumservice, Schlichtung.

Die vorstehende Darstellung beschreibt den öffentlich dokumentierten Weg. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Zuständigkeit und das weitere Vorgehen prüft die angerufene Stelle.

Änderungsverlauf

  • — Ersterstellung. Einstufung: teilweise vereinbar. Audit intern. HTML-Sprache der öffentlichen Seiten auf Deutsch gesetzt. prefers-reduced-motion für sanftes Scrollen ergänzt. Titel für nachgeladenen YouTube-Rahmen ergänzt. Seite unter /barrierefreiheit/ veröffentlicht und in die rechtliche Navigation aufgenommen.
  • — Nachprüfung der lokalen Version. Cookie-Banner als ausgeliefert dokumentiert. Token text-muted entspricht theme.json (#3D3D3D). Mega-Menü-Überschriften und text-light waren in dieser Fassung als erledigt geführt.
  • — Abgleich mit dem aktuellen Code. Mega-Menü-H2 wieder als offener Befund. text-light weiter auf Share-Leiste, Marquee-Label und 404-Beschriftung. Turnstile auch im Kontakt-, Newsletter- und Presseformular. Video-Einbindung (Klick-Fassade, , youtube-nocookie) dokumentiert. EN 301 549 V4.1.1 als veröffentlicht, noch nicht zitiert. Anschrift an „Schönbrunner Straße 31“ angeglichen. Akzent-Kicker: Leistungsseiten und Referenzen nicht mehr im Befund (entfernt oder text-muted); Rest auf Über-uns, Startseite und t1 Schema. Einstufung bleibt: teilweise vereinbar.
Direktnachricht Persönlicher Ansprechpartner Antwort per E-Mail

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