Erfasst Tracker, externe Dienste und Cookies vor jeder Nutzerinteraktion.
Datenschutz · Check 07
Cookie-Banner & Tracker prüfen.
Lädt Ihre Website Tracker vor der Einwilligung?
- ✓ Feste Kriterien und nachvollziehbare Methodik
- ✓ Screenshots, Messwerte und priorisierte Empfehlungen
- ✓ Vollständiges Ergebnis direkt im Browser
Welche Seite sollen wir analysieren?
Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.
Der Bericht
Messwerte, die sich erklären.
Keine pauschale Ampel: Jeder Befund zeigt Quelle, Auswirkung und die nächste sinnvolle Maßnahme.
Was wird geprüft?
Cookie-Banner & Tracker prüfen – verständlich erklärt.
Der Consent-Check beobachtet Netzwerkaufrufe und Cookies vor jeder Interaktion, analysiert das Banner und prüft anschließend, ob eine Ablehnung technisch wirkt.
Die drei Messphasen machen sichtbar, welche Dienste bereits vor einer Entscheidung laden und ob Tracking trotz Ablehnung fortgesetzt wird.
Messumfang
Diese Bereiche werden sichtbar.
- 01Tracker vor Einwilligung
- 02Banner und gleichwertige Ablehnung
- 03Cookies und Storage
- 04Verhalten nach Ablehnung
Wissen & Rechtslage
Die Rechtslage: Einwilligung vor dem ersten Tracker
Nach § 25 TDDDG (Deutschland) und § 165 Abs. 3 TKG 2021 (Österreich) dürfen Informationen auf Endgeräten — Cookies, LocalStorage, Fingerprinting-Techniken — nur mit Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden, sofern sie nicht technisch unbedingt erforderlich sind. Die DSGVO verlangt zusätzlich, dass Einwilligungen freiwillig, informiert und so einfach zu verweigern wie zu erteilen sind.
Konkret heißt das: Vor der Entscheidung im Banner darf kein Analytics-, Marketing- oder Social-Media-Tracker laden. „Ablehnen“ muss auf der ersten Ebene gleichwertig zu „Akzeptieren“ erreichbar sein — versteckte Ablehnungsoptionen hinter „Einstellungen“ gelten nach übereinstimmender Behördenpraxis als unzulässig.
Praxis & Methodik
Drei Messphasen: so entsteht der technische Beweis
Phase 1 lädt die Seite ohne jede Interaktion und protokolliert sämtliche Netzwerkaufrufe, Cookies und Storage-Zugriffe — alles, was hier an Tracking auftaucht, läuft vor der Einwilligung. Phase 2 analysiert das Banner selbst: Gibt es eine gleichwertige Ablehnung auf erster Ebene? Wie sind die Schaltflächen beschriftet und gestaltet? Phase 3 klickt — sofern eindeutig erkennbar — auf „Ablehnen“ und misst erneut: Welche Dienste laden trotzdem weiter?
Das Ergebnis ist ein Vorher-Nachher-Vergleich mit konkreten Dienst-Namen, Request-Zählern und Cookie-Listen — technische Evidenz statt Vermutung, dokumentiert für einen konkreten Zeitpunkt und eine konkrete Browserumgebung.
Praxis & Methodik
Typische Consent-Fehler aus der Praxis
Die häufigsten Befunde: Google Analytics oder der Tag Manager laden bereits beim Seitenaufruf; der Facebook-Pixel feuert vor jeder Entscheidung; „Ablehnen“ existiert nur versteckt auf zweiter Ebene; nach der Ablehnung laden Tracker unverändert weiter (die Ablehnung ist rein kosmetisch); YouTube-Embeds setzen Cookies ohne Zwei-Klick-Lösung; und Consent-Banner blockieren zwar Cookies, aber nicht die Netzwerkaufrufe der Tracking-Skripte.
Besonders der letzte Fall ist tückisch: Die Consent-Plattform ist korrekt konfiguriert, aber einzelne Skripte sind daran vorbei eingebunden — etwa hart im Theme-Code. Genau solche Konstellationen macht der Drei-Phasen-Vergleich sichtbar.
Häufige Fragen
Vor dem ersten Check.
Klickt der Check wirklich auf Ablehnen?
Ja, wenn eine eindeutig erkennbare Ablehnungsoption vorhanden ist. Danach werden Requests und Cookies erneut verglichen.
Ist jede externe Anfrage ein Tracker?
Nein. Dienste werden anhand bekannter Signaturen und ihres technischen Zwecks kategorisiert.
Warum kann ein Banner manuell zu prüfen sein?
Individuelle Texte, Shadow DOM, Login-Zustände oder Geotargeting können eine sichere automatische Bedienung verhindern.
Ersetzt der Check ein Datenschutz-Audit?
Nein. Er liefert technische Evidenz für einen konkreten Zeitpunkt und eine konkrete Browserumgebung.
Sind technisch notwendige Cookies erlaubt?
Ja — Session-Cookies, Warenkorb oder Spracheinstellungen brauchen keine Einwilligung. Die Grenze verläuft bei allem, was Nutzerverhalten misst oder Profile bildet.
Muss „Ablehnen“ gleich aussehen wie „Akzeptieren“?
Beide Optionen müssen gleichwertig erreichbar sein. Deutliche optische Benachteiligung („Dark Patterns“) wird von Aufsichtsbehörden als Verstoß gewertet und kann die Einwilligungen unwirksam machen.
Welche Consent-Plattformen erkennt der Check?
Verbreitete Systeme wie Cookiebot, Usercentrics, Borlabs, Complianz, OneTrust oder consentmanager werden erkannt und bei der Banner-Analyse berücksichtigt.