Datenschutzerklärung prüfen.
Sie sehen, ob Ihre Datenschutzerklärung die Pflichtangaben enthält und die wirklich geladenen Dienste nennt.
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Welche Seite sollen wir analysieren?
Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.
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So funktioniert’s.
Adresse eingeben
Tragen Sie oben die URL der Seite ein, die Sie prüfen möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Check läuft
Ein echter Browser lädt die Seite, protokolliert die Netzwerkaufrufe und gleicht die erkannten Dienste mit dem Text ab.
Ergebnis nutzen
Sie sehen, was passt und was fehlt, mit Belegen und einer klaren Reihenfolge für die nächsten Schritte.
Das prüft der Check.
Ihre Datenschutzerklärung muss zu den Diensten passen, die Ihre Website tatsächlich lädt. Sie sehen, welche Pflichtbausteine fehlen und welche erkannten Dienste im Text nicht vorkommen.
Pflichtinhalte erfassen
Die Bausteine nach Art. 13 DSGVO werden einzeln erkannt, auch in gängigen Formulierungsvarianten.
Text und Technik abgleichen
Erkannte Drittanbieter und Netzwerkaufrufe werden mit den Nennungen in Ihrer Erklärung verglichen.
Hinweise statt Urteile
Fehlt ein Name im Text, ist das ein Prüfhinweis, kein Verstoß. Abweichende Bezeichnungen sind möglich.
Kostenlos starten.
Dieser Check kostet 100 Tokens. Ohne Anmeldung erhalten Sie jeden Tag 300 Tokens gratis.
Gut zu wissen.
Art. 13 DSGVO: die Pflichtbausteine
Art. 13 DSGVO verlangt Angaben zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Widerruf und Beschwerderecht. Entscheidend ist der Inhalt, nicht die genaue Formulierung.
Wenn Text und Technik nicht zusammenpassen
Typisch sind Analytics-Dienste ohne Nennung oder Schriften, die entgegen der Erklärung von fremden Servern laden. Solche Lücken entstehen, wenn ein neuer Dienst eingebunden, aber im Text nicht nachgetragen wird.
Häufige Schwachstellen
Diese Schwachstellen kommen besonders häufig vor:
- Mustertexte mit Diensten, die gar nicht eingesetzt werden
- Fehlende Angaben zur Speicherdauer
- Kein Hinweis auf das Beschwerderecht
- Veraltete Grundlagen für Datenübermittlungen in Drittländer
- Erklärung nur als PDF oder hinter einem Login
Häufige Fragen.
Welche DSGVO-Inhalte werden erkannt?
Unter anderem Verantwortlicher, Kontakt, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Beschwerdehinweis, dazu je nach Kontext Angaben zu Empfängern und Datenübermittlungen.
Wie funktioniert der Realitätsabgleich?
Bekannte Dienste aus Netzwerkaufrufen und HTML-Signaturen werden mit den üblichen Anbieternamen in Ihrer Datenschutzerklärung verglichen.
Bedeutet „nicht im Text gefunden“ automatisch rechtswidrig?
Nein. Abweichende Bezeichnungen, gemeinsam verantwortete Dienste und kontextabhängige Pflichten brauchen eine fachliche Prüfung.
Wird die gesamte Website untersucht?
Nein. Geprüft werden die eingegebene URL und die gefundene Datenschutzerklärung. Andere Seitentypen können weitere Dienste laden.
Muss die Datenschutzerklärung von jeder Seite erreichbar sein?
Ja. Üblich und erwartet ist ein ständig sichtbarer Link im Footer, der ohne Umwege funktioniert. Auffindbarkeit und Erreichbarkeit prüft der Check mit.
Reicht ein Datenschutz-Generator?
Generatoren liefern eine Basis. Entscheidend ist die Pflege: Jeder neu eingebundene Dienst muss ergänzt werden, und genau diese Lücke zeigt der Realitätsabgleich.
Was ist mit Google Fonts?
Laden Schriften vom Google-Server, wird die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen. Das war Anlass zahlreicher Abmahnwellen. Der Check erkennt extern geladene Fonts und vergleicht sie mit dem Text.
Was das Ergebnis nicht behauptet
Automatisierte Momentaufnahme einer einzelnen URL, keine Rechtsberatung. Unterseiten, Login-Bereiche, Zustimmungszustände, serverseitige Verarbeitung und nicht öffentlich sichtbare Dienstleister können weitere Angaben erfordern.