Alle Website-Checks

Datenschutz · Check 06

Datenschutz­erklärung prüfen.

Auffindbarkeit, DSGVO-Informationsbausteine und erkannte Website-Dienste nachvollziehbar abgleichen.

  • Feste Kriterien und nachvollziehbare Methodik
  • Screenshots, Messwerte und priorisierte Empfehlungen
  • Vollständiges Ergebnis direkt im Browser
tools.teil1.com/datenschutzerklaerung-pruefen Sicherer Website-Check
Website jetzt prüfen

Welche Seite sollen wir analysieren?

Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.

Einzel-URL Desktop + Mobil Methodik sichtbar

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Der Bericht

Messwerte, die sich erklären.

Keine pauschale Ampel: Jeder Befund zeigt Quelle, Auswirkung und die nächste sinnvolle Maßnahme.

Strukturiert Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Betroffenenrechte.

Echter BrowserDesktop + MobilMethodik sichtbar

Was wird geprüft?

Datenschutzerklärung prüfen – verständlich erklärt.

Der Check findet die Datenschutzerklärung, strukturiert automatisch erkennbare Informationsbausteine aus Art. 13 DSGVO und prüft anschließend im Browser, welche bekannten Drittanbieter auf der eingegebenen URL technisch sichtbar werden.

Der Realitätsabgleich zeigt nachvollziehbar, welche erkannten Dienste im Text namentlich zugeordnet werden konnten. Fehlende Treffer sind Hinweise für eine redaktionelle Prüfung, kein automatischer Beweis eines Rechtsverstoßes.

Messumfang

Diese Bereiche werden sichtbar.

  1. 01Auffindbarkeit und Maschinenlesbarkeit
  2. 02Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlagen
  3. 03Speicherdauer, Rechte und Beschwerdehinweis
  4. 04Erkannte Dienste im Vergleich zum Rechtstext

Wissen & Rechtslage

Art. 13 DSGVO: die Pflichtbausteine im Überblick

Wer personenbezogene Daten erhebt, muss transparent informieren: Name und Kontakt des Verantwortlichen, gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten, die Verarbeitungszwecke samt Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO), Empfänger und Drittlandtransfers, Speicherdauer, die Betroffenenrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit, das Widerrufsrecht bei Einwilligungen und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

Der Check erkennt diese Bausteine im Text und zeigt strukturiert, was vorhanden ist und was fehlt. Er versteht dabei gängige Formulierungsvarianten — entscheidend ist der Inhalt, nicht die exakte Wortwahl.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Praxis & Methodik

Der Realitätsabgleich: Text gegen Technik

Die beste Datenschutzerklärung nützt nichts, wenn sie eine andere Website beschreibt als die tatsächlich betriebene. Der Check lädt die eingegebene Seite deshalb im echten Browser, beobachtet alle Netzwerkaufrufe und erkennt daraus eingesetzte Dienste: Analytics, Tag-Manager, Karten, Fonts, Video-Embeds, Chat-Widgets, Werbenetzwerke.

Anschließend wird geprüft, ob diese Dienste im Rechtstext namentlich vorkommen. Ein Google-Analytics-Aufruf ohne entsprechende Erwähnung ist ein klassischer Befund — ebenso Google Fonts, die trotz gegenteiliger Behauptung („lokal eingebunden“) vom Google-Server laden. Genau diese Diskrepanzen sind es, die Datenschutzbehörden und Abmahner zuerst finden.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Praxis & Methodik

Häufige Schwachstellen in Datenschutzerklärungen

Aus der Prüfpraxis: generische Muster-Texte, die Dienste aufzählen, die gar nicht eingesetzt werden (verwirrend und im Streitfall kontraproduktiv), fehlende Angaben zur Speicherdauer, kein Hinweis auf das Beschwerderecht, veraltete Rechtsgrundlagen-Verweise, fehlende Erwähnung von US-Transfers samt Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework) und Datenschutzerklärungen, die nur als PDF oder hinter Login erreichbar sind.

Der Bericht priorisiert die Befunde nach Risiko und liefert für jeden die konkrete Textstelle beziehungsweise den technischen Nachweis als Beleg.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Häufige Fragen

Vor dem ersten Check.

Welche DSGVO-Inhalte werden erkannt?

Unter anderem Verantwortlicher, Kontakt, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerdehinweis sowie kontextabhängige Empfänger- und Transferhinweise.

Wie funktioniert der Realitätsabgleich?

Bekannte Dienste aus Netzwerkaufrufen und HTML-Signaturen werden mit üblichen Anbieterbezeichnungen in der Datenschutzerklärung verglichen.

Bedeutet „nicht im Text gefunden“ automatisch rechtswidrig?

Nein. Abweichende Bezeichnungen, gemeinsam verantwortete Dienste und kontextabhängige Pflichten benötigen eine fachliche Prüfung.

Wird die gesamte Website untersucht?

Nein. Automatisch geprüft werden die eingegebene URL und die gefundene Datenschutzerklärung. Weitere Seitentypen können andere Dienste laden.

Muss die Datenschutzerklärung von jeder Seite erreichbar sein?

Ja — üblich und erwartet ist ein ständig sichtbarer Link im Footer, der ohne Umwege funktioniert. Der Check prüft Auffindbarkeit und Erreichbarkeit mit.

Reicht ein Datenschutz-Generator?

Generatoren liefern eine Basis. Kritisch ist die Pflege: Jeder neu eingebundene Dienst muss ergänzt werden — genau diese Lücke deckt der Realitätsabgleich auf.

Was ist mit Google Fonts?

Werden Fonts vom Google-Server geladen, fließt die IP-Adresse der Besucher an Google — das war Gegenstand zahlreicher Abmahnwellen. Der Check erkennt Remote-Fonts technisch und vergleicht mit dem Text.