⚖️ Pflicht in DE seit 06/2026 • AT seit 10/2026
Widerrufsbutton prüfen.
Sie sehen, ob Ihr Widerrufsbutton den Vorgaben in DE und AT entspricht, ohne dass etwas abgesendet wird.
- ✓ Sichtbare Belege
- ✓ Klare Prioritäten
- ✓ Ergebnis im Browser
Welche Seite sollen wir analysieren?
Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.
Deutscher Rechtsstand: Pflicht seit 19. Juni 2026. Österreich: seit 1. Oktober 2026 (§ 13a FAGG). Schweiz: keine entsprechende Pflicht.
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So funktioniert’s.
Adresse eingeben
Tragen Sie oben die URL der Seite ein, die Sie prüfen möchten. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Check läuft
Ein Browser öffnet den Widerrufsablauf bis zum letzten Schritt und stoppt vor dem Absenden. Nichts wird übermittelt.
Ergebnis nutzen
Sie sehen, was passt und was fehlt, mit Belegen und einer klaren Reihenfolge für die nächsten Schritte.
Das prüft der Check.
Fehlt die Widerrufsfunktion, kann die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Sie sehen, ob Ihr Button sichtbar, frei zugänglich und richtig beschriftet ist.
Einstieg kontrollieren
Sichtbarkeit, eindeutige Beschriftung und dauerhafte Erreichbarkeit des Einstiegs werden dokumentiert.
Formular prüfen
Auf der zweiten Stufe werden Felder zu Vertrag und Kontakt sowie die Beschriftung der Bestätigung erfasst.
Sicher und nachvollziehbar
Getrennte Screenshots belegen Einstieg und Formular. Was sich ohne Absenden nicht prüfen lässt, markiert der Bericht als offen.
Kostenlos starten.
Dieser Check kostet 50 Tokens. Ohne Anmeldung erhalten Sie jeden Tag 300 Tokens gratis.
Gut zu wissen.
Die neue Pflicht: Widerruf so einfach wie der Kauf
Seit 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB eine durchgehend verfügbare Funktion „Vertrag widerrufen“ samt Bestätigungsseite. In Österreich gilt § 13a FAGG für Verträge, die seit 1. Oktober 2026 geschlossen werden.
Wer betroffen ist und wer nicht
Betroffen sind B2C-Angebote im Fernabsatz mit gesetzlichem Widerrufsrecht. Reine B2B-Angebote, ausgenommene Verträge und Seiten ohne Online-Abschluss bleiben Einzelfallfragen.
Häufige Umsetzungsfehler
Diese Fehler treten bei der Umsetzung häufig auf:
- Kein erkennbarer Einstieg
- Login-Hürde vor dem Widerruf
- Mehrdeutige Beschriftung
- Fehlende Felder zur Identifikation des Vertrags
Häufige Fragen.
Löst der Check einen echten Widerruf aus?
Nein. Er öffnet höchstens die erste Stufe und betätigt die finale Bestätigung technisch nie.
Gilt die Pflicht auch in Österreich?
Ja. Für Verträge, die seit 1. Oktober 2026 geschlossen werden, gilt in Österreich § 13a FAGG. Der Check bewertet österreichische Angebote deshalb genauso streng wie deutsche.
Warum wird die Anwendbarkeit manuell markiert?
Der Check ordnet die Seite anhand von Domain und Shop-Signalen vorsichtig dem deutschen oder österreichischen Rechtsstand zu. Sicher ist das nicht: Eine Domain verrät nicht, ob B2C-Verträge im Fernabsatz geschlossen werden, welche Ausnahmen gelten und welche Länder tatsächlich beliefert werden.
Kann die Eingangsbestätigung geprüft werden?
Nicht ohne echten Testvertrag und Absenden. Zeitstempel, Inhalt und Zustellung führt der Bericht deshalb als manuellen Prüfpunkt.
Reicht ein Link auf das Kontaktformular?
Nein. Gefordert ist eine eigene, eindeutig beschriftete Widerrufsfunktion mit strukturierten Feldern. Ein allgemeines Kontaktformular erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Muss der Button auf jeder Seite sichtbar sein?
Er muss gut sichtbar und durchgehend verfügbar sein. Üblich ist der Footer neben Impressum und Datenschutz; versteckte oder nur zeitweise eingeblendete Einstiege gelten als riskant.
Was passiert, wenn die Funktion fehlt?
Es bestehen Abmahn- und Bußgeldrisiken. Zudem beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist unter Umständen nicht zu laufen, Verbraucher können dann deutlich länger widerrufen.
Was das Ergebnis nicht behauptet
Sichere technische Vorprüfung ohne Absenden einer Erklärung und keine Rechtsberatung; Betroffenheit, Ausnahmen, dauerhafte Verfügbarkeit und E-Mail-Bestätigung müssen im konkreten Geschäftsmodell bestätigt werden.