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Recht · Check 04

Impressum prüfen.

Auffindbarkeit, Pflichtangaben und Rechtsgrundlagen (AT/DE) — mit Screenshot und Klartext.

  • Feste Kriterien und nachvollziehbare Methodik
  • Screenshots, Messwerte und priorisierte Empfehlungen
  • Vollständiges Ergebnis direkt im Browser
tools.teil1.com/impressum-pruefen Sicherer Website-Check
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Welche Seite sollen wir analysieren?

Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.

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Der Bericht

Messwerte, die sich erklären.

Keine pauschale Ampel: Jeder Befund zeigt Quelle, Auswirkung und die nächste sinnvolle Maßnahme.

Prüfung entlang § 5 ECG / § 25 MedienG bzw. § 5 DDG / § 18 MStV.

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Was wird geprüft?

Impressum prüfen – verständlich erklärt.

Der Impressum-Check sucht den Rechtstext, prüft seine technische Erreichbarkeit und strukturiert automatisch erkennbare Pflichtangaben für Österreich und Deutschland.

Unklare Inhaltsfragen werden bewusst als Warnung oder manuelle Prüfung behandelt. Der Score bezieht sich nur auf die Impressumspflicht; technische Nebenbefunde werden getrennt ausgewiesen.

Messumfang

Diese Bereiche werden sichtbar.

  1. 01Auffindbarkeit und Erreichbarkeit
  2. 02Firma, Anschrift und Vertretung
  3. 03Register-, UID- und Kontaktangaben
  4. 04Maschinenlesbarkeit und Länderhinweise

Wissen & Rechtslage

Rechtsgrundlagen: ECG, MedienG, DDG — wer was braucht

In Österreich verlangt § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) von allen Diensteanbietern klare Angaben zu Name bzw. Firma, Anschrift, Kontakt, Aufsichtsbehörde und Kammermitgliedschaft; § 25 Mediengesetz ergänzt für Websites mit redaktionellen Inhalten die Offenlegungspflicht. In Deutschland ist die Anbieterkennzeichnung seit Mai 2024 in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt — inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit dem früheren § 5 TMG.

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände, Verwaltungsstrafen (in Österreich bis 3.000 Euro nach ECG, bis 20.000 Euro nach MedienG in schweren Fällen) und Vertrauensverlust bei Kunden. Der Check macht die automatisch erkennbaren Bestandteile sichtbar, bevor es jemand anderes tut.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Praxis & Methodik

Was der Check automatisch erkennt — und was bewusst nicht

Automatisch prüfbar sind: die Auffindbarkeit des Impressums (verlinkt, erreichbar, kein Fehlercode), die Ladefähigkeit ohne Login, und die Extraktion typischer Pflichtangaben — Firma und Rechtsform, Anschrift, E-Mail und Telefon, Firmenbuch- bzw. Handelsregisternummer, UID-Nummer, Vertretungsberechtigte und Aufsichtsbehörden. Die Extraktion arbeitet KI-gestützt Feld für Feld und rendert die Seite zusätzlich im echten Browser, damit auch JavaScript-Impressen erfasst werden.

Bewusst nicht automatisch entschieden wird, welche Angaben für ein konkretes Unternehmen verpflichtend sind: Das hängt von Rechtsform, Branche, Kammerzugehörigkeit und redaktionellem Inhalt ab. Solche Punkte erscheinen als manuelle Prüfpunkte mit Erklärung — ehrlicher als eine scheinbar sichere Automatik.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Praxis & Methodik

Die häufigsten Impressums-Fehler in der Praxis

Aus unseren Prüfungen: Impressum nur als Bild eingebunden (nicht maschinenlesbar, für Screenreader unzugänglich), E-Mail-Adresse durch „(at)“-Schreibweise ersetzt (umstritten, riskant), fehlende UID-Nummer trotz Umsatzsteuerpflicht, veraltete Anschrift nach Umzug, fehlende Rechtsform-Angabe und Impressumslinks, die auf jeder Unterseite fehlen oder erst nach Scrollen durch Cookie-Banner erreichbar sind.

Ein Sonderfall ist die Erreichbarkeit: Ein Impressum, das nur über JavaScript-Navigation oder nach Consent-Interaktion erreichbar ist, gilt als nicht „leicht und unmittelbar“ zugänglich. Der Check dokumentiert den Klickweg als Beleg.

Fachlich eingeordnetKontext zur technischen Prüfung

Häufige Fragen

Vor dem ersten Check.

Warum werden manche Angaben nur manuell bewertet?

Rechtsform, Tätigkeit, Medieninhaber- und Berufspflichten hängen vom konkreten Unternehmen ab.

Wird auch ein JavaScript-Impressum erkannt?

Ja. Nach dem statischen Check wird die gefundene Impressumsseite zusätzlich im Browser gerendert.

Warum zählen Performance-Hinweise nicht zum Score?

Sie haben nichts mit der eigentlichen Impressumspflicht zu tun und bleiben daher reine Nebenbefunde.

Ist ein hoher Score eine rechtliche Freigabe?

Nein. Er dokumentiert automatisch erkennbare technische Indikatoren, keine juristische Konformitätsbescheinigung.

Gilt die Impressumspflicht auch für private Websites?

Rein private Auftritte ohne geschäftlichen Zweck sind grundsätzlich ausgenommen. Die Grenze ist schnell überschritten — schon Werbebanner oder Affiliate-Links können eine Pflicht auslösen.

Reicht ein Impressum-Link im Footer?

Ja, wenn er von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar, eindeutig beschriftet und nicht durch Overlays verdeckt ist. Genau das prüft der Check.

Was gilt für Social-Media-Profile?

Geschäftliche Profile brauchen ebenfalls eine Anbieterkennzeichnung — üblich ist ein gut sichtbarer Link auf das Website-Impressum. Der Check bewertet die Website; Profile bleiben eine manuelle Aufgabe.