Technisches Gutachten · Erweitertes Prüfverfahren
Impressum von Kniespezialist Dr. Hofbauer
Geprüfte Seite: https://drhofbauer.at/
- Geprüft am
- Maßstab
- § 5 ECG · § 14 UGB · § 25 MedienG
- Prüfturnus
- vierteljährlich · nächste Prüfung Dezember 2026
Sehr gut
Prüfumfang und Maßstab
Technische Vollständigkeitsprüfung der Anbieterkennzeichnung anhand der in § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG vorgesehenen Angaben.
- Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums (maximal zwei Klicks, eindeutig beschriftet)
- Vorhandensein der vorgesehenen Pflichtangaben: Name, Anschrift, Kontakt, Register, UID, Behörde, Kammer
- Konsistenz der Angaben im Seitenquelltext
- Technische Erreichbarkeit (Statuscode, Weiterleitungen, Ladezeit)
Prüfpunkte mit Hinweisen 0
Zum Prüfzeitpunkt wurden im Bewertungsumfang keine Abweichungen festgestellt.
Erfüllte Prüfpunkte 6
- Impressums-Link vorhanden
- Anschrift erkennbar
- E-Mail-Adresse vorhanden
- Offenlegungs-Hinweis (§ 25 MedienG) vorhanden
- Firmierung mit Rechtsform erkennbar
- Telefonnummer angegeben
Manuell zu prüfende Kriterien 2
Diese Kriterien lassen sich technisch nicht abschließend automatisiert bewerten; sie sind im Gutachten ausgewiesen, fließen aber nicht als Abweichung in das Ergebnis ein.
- USt-IdNr. erwähnt, Format nicht erkennbar
- Kammer/Aufsichtsbehörde prüfen (falls zutreffend)
Prüfverlauf
Die Adresse dieses Gutachtens bleibt bei jeder Neuprüfung gleich; der Inhalt wird mit dem jeweils aktuellen Stand fortgeschrieben.
| Prüfung | Ergebnis | Einordnung |
|---|---|---|
| aktuell | 100/100 | Sehr gut |
Methode und Einordnung
Das erweiterte Prüfverfahren von teil1 kombiniert mehrere automatisierte Prüfengines (Seitenabruf mit Weiterleitungskette, Technik-Erkennung, Browser-basierte Analyse im Chromium-Kontext) und bewertet ausschließlich Kriterien im Bewertungsumfang der gewählten Prüfung. Die Ergebnisse werden mit jeder Turnusprüfung neu erhoben; dieses Gutachten dokumentiert den Stand vom 12. September 2026.
Dieses Gutachten ist das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum angegebenen Zeitpunkt. Es dokumentiert den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Es ist keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzt keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung.