Technisches Gutachten · Erweitertes Prüfverfahren

Impressum von INN-KA e.U.

Geprüfte Seite: https://innka.at/

Geprüft am
Maßstab
§ 5 ECG · § 14 UGB · § 25 MedienG
Prüfturnus
vierteljährlich · nächste Prüfung Dezember 2026
Prüfungen
2 seit 12. September 2026
11Prüfpunkte im Bewertungsumfang
10erfüllt
0mit Hinweisen
1manuell zu prüfen

Prüfumfang und Maßstab

Technische Vollständigkeitsprüfung der Anbieterkennzeichnung anhand der in § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG vorgesehenen Angaben.

  • Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums (maximal zwei Klicks, eindeutig beschriftet)
  • Vorhandensein der vorgesehenen Pflichtangaben: Name, Anschrift, Kontakt, Register, UID, Behörde, Kammer
  • Konsistenz der Angaben im Seitenquelltext
  • Technische Erreichbarkeit (Statuscode, Weiterleitungen, Ladezeit)

Prüfpunkte mit Hinweisen 0

Zum Prüfzeitpunkt wurden im Bewertungsumfang keine Abweichungen festgestellt.

Erfüllte Prüfpunkte 10

  • Impressums-Link vorhanden
  • E-Mail-Adresse vorhanden
  • Anschrift erkennbar
  • USt-IdNr. im gültigen Format
  • Vertretungsberechtigte genannt
  • Register-/Firmenbuchgericht angegeben
  • Registereintrag angegeben
  • Firmierung mit Rechtsform erkennbar

Manuell zu prüfende Kriterien 1

Diese Kriterien lassen sich technisch nicht abschließend automatisiert bewerten; sie sind im Gutachten ausgewiesen, fließen aber nicht als Abweichung in das Ergebnis ein.

  • Offenlegung nach § 25 MedienG prüfen (Österreich)

Prüfverlauf

Die Adresse dieses Gutachtens bleibt bei jeder Neuprüfung gleich; der Inhalt wird mit dem jeweils aktuellen Stand fortgeschrieben.

PrüfungErgebnisEinordnung
aktuell100/100Sehr gut
94/100Gut – mit Hinweisen

Methode und Einordnung

Das erweiterte Prüfverfahren von teil1 kombiniert mehrere automatisierte Prüfengines (Seitenabruf mit Weiterleitungskette, Technik-Erkennung, Browser-basierte Analyse im Chromium-Kontext) und bewertet ausschließlich Kriterien im Bewertungsumfang der gewählten Prüfung. Die Ergebnisse werden mit jeder Turnusprüfung neu erhoben; dieses Gutachten dokumentiert den Stand vom 12. September 2026.

Dieses Gutachten ist das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum angegebenen Zeitpunkt. Es dokumentiert den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Es ist keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzt keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung.