Widerrufsbutton in Österreich: Was seit 1. Oktober für Online-Shops gilt
Das Wichtigste in Kürze
- § 13a FAGG gilt für Fernabsatzverträge, die nach dem 30. September 2026 über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also typischerweise über einen Webshop.
- Die Anforderungen entsprechen denen in Deutschland: Einstieg „Vertrag widerrufen“, kurzes Formular, Bestätigung „Widerruf bestätigen“, Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
- Neu ist auch der Hinweis in der Widerrufsbelehrung: Sie muss sagen, dass und wo der Widerruf online möglich ist.
- Shops, die auch nach Deutschland verkaufen, müssen laut WKO die deutsche Regel schon seit 19. Juni 2026 beachten.
Stand: 1. Oktober 2026
Was seit 1. Oktober gilt
Grundlage ist das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, veröffentlicht am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 59/2026) [1]. Es ergänzt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) um § 13a. Die Regel ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten und gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden [1]. Bestellungen bis einschließlich 30. September fallen nicht darunter, alle späteren schon.
Betroffen sind alle Fernabsatzverträge mit Verbraucher:innen, die über eine „Online-Benutzeroberfläche“ zustande kommen [1][2]. Das österreichische Gesetz spricht dabei vom „Rücktritt“, nicht vom „Widerruf“. Auf dem Button steht trotzdem „Vertrag widerrufen“, so sieht es § 13a selbst vor [1].
Was § 13a FAGG verlangt
Der Gesetzestext beschreibt fünf Bausteine [1]:
- Einstieg: eine Funktion, gut lesbar beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung. Sie muss während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar, hervorgehoben und leicht zugänglich sein.
- Formular: Verbraucher:innen geben ihren Namen, Angaben zum Vertrag und den Kontakt für die Eingangsbestätigung an oder bestätigen sie.
- Bestätigung: ein Button, der ausschließlich mit „Widerruf bestätigen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
- Eingangsbestätigung: unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, in der Praxis meist per E-Mail. Sie enthält den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Frist: Wer die Erklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abschickt, hat rechtzeitig widerrufen.
Dazu kommt eine Informationspflicht. Nach § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG gehören zu den Angaben über das Rücktrittsrecht jetzt auch Informationen über das Bestehen und die Platzierung der Rücktrittsfunktion [1]. Die Muster-Widerrufsbelehrung in Anhang I des FAGG hat dafür einen neuen Satz bekommen. Er beginnt mit „Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter …“ und nennt die Adresse der Funktion [1].
Österreich und Deutschland im Vergleich
Beide Regeln setzen dieselbe EU-Vorgabe um, die Richtlinie (EU) 2023/2673 [1][3]. Entsprechend nah liegen sie beieinander:
| Deutschland | Österreich | |
| Gesetz | § 356a BGB | § 13a FAGG |
| Gilt | seit 19.06.2026 | für Verträge ab 01.10.2026 |
| Einstieg | „Vertrag widerrufen“ | „Vertrag widerrufen“ |
| Bestätigung | „Widerruf bestätigen“ | „Widerruf bestätigen“ |
| Formular | Name, Vertrag, elektronischer Kontakt | Name, Vertrag, elektronischer Kontakt |
| Eingangsbestätigung | Inhalt, Datum, Uhrzeit, dauerhafter Datenträger | Inhalt, Datum, Uhrzeit, dauerhafter Datenträger |
| Hinweis in der Belehrung | Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB | § 4 Abs. 1 Z 8 FAGG, Muster in Anhang I |

Unsere Einschätzung: Was das für Ihren Shop heißt
Unsere Einschätzung: Für Shops, die den deutschen Button schon haben, liegt die österreichische Aufgabe nicht am Button, sondern in der Widerrufsbelehrung. Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, wohin Sie verkaufen.
Sie verkaufen nur nach Österreich. Dann ist der 1. Oktober der Stichtag für die ganze Umsetzung: Button, Formular, Bestätigung, E-Mail und Belehrung. Prüfen Sie zuerst, was davon schon steht, und schließen Sie dann die Lücken.
Sie verkaufen nach Österreich und Deutschland. Dann gilt der Button für Sie schon länger. Die WKO schreibt, die deutsche Regel sei „bei grenzüberschreitenden Webshops bereits zu beachten“ [2]. Haben Sie ihn umgesetzt, bleibt für Österreich vor allem die Belehrung: Verwenden Sie für österreichische Kund:innen eine eigene Belehrung nach FAGG, braucht sie jetzt den Hinweis, wo der Widerruf online möglich ist.
Ihr Shop sitzt in Deutschland und verkauft auch nach Österreich. Technisch verlangen beide Regeln dasselbe. Welches Recht für den einzelnen Vertrag gilt und welche Belehrung Sie verwenden, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.
Ein Detail aus unseren Tests mit WooCommerce: Version 11.1 bringt eine eigene Widerrufsseite mit, beschriftet den letzten Schritt aber mit „Widerruf absenden“ statt „Widerruf bestätigen“ [4]. Das Gesetz lässt eine entsprechende eindeutige Formulierung zu. Am wenigsten Spielraum für Diskussionen lässt aber der Wortlaut aus dem Gesetz. Unser kostenloses Plugin setzt deshalb „Widerruf bestätigen“ als Standard.
Was jetzt
Prüfen
Testen Sie Ihren Shop mit dem Widerrufsbutton-Check. Er bewertet Angebote für Österreich nach § 13a FAGG.
Umsetzen
Für WooCommerce zeigt unsere Anleitung Widerrufsbutton in WooCommerce einrichten jeden Schritt, mit kostenlosem Plugin.
Belehrung anpassen
Ergänzen Sie in der Widerrufsbelehrung, dass und wo der Widerruf online möglich ist.
Weiterlesen
Widerrufsbutton prüfen: 12 Checks bis zur E-Mail geht jeden Schritt einzeln durch. Welche Fehler in Deutschland schon zu Abmahnungen geführt haben, steht in Erste Abmahnungen wegen Widerrufsbutton.
Quellen
- Republik Österreich, 28.07.2026: Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 59/2026. Gesetzestext mit § 4 Abs. 1 Z 8, § 13a, § 20 Abs. 5 und Anhang I FAGG. Abgerufen am 01.10.2026.
- Wirtschaftskammer Österreich, Stand 29.07.2026: Widerrufsbutton im Webshop ab 2026. Einordnung für österreichische Webshops. Abgerufen am 01.10.2026.
- Bitkom, Mai 2026: Praxisleitfaden zur Umsetzung des Widerrufsbuttons. Gibt § 356a BGB wieder und nennt die zugrunde liegende EU-Vorgabe. Abgerufen am 01.10.2026.
- teil1, 23.09.2026: Widerrufsbutton in WooCommerce einrichten. Unsere Anleitung mit Testergebnissen zu WooCommerce 11.1. Abgerufen am 01.10.2026.
Dieser Beitrag beschreibt die technische Umsetzung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie im Zweifelsfall eine kompetente Rechtsberatung, um die Umsetzung für Ihren Shop zu verifizieren.