Einstieg kontrollieren
Sichtbarkeit, Eindeutigkeit und dauerhafte Erreichbarkeit der Widerrufsfunktion werden dokumentiert.
⚖️ Pflicht in DE seit 06/2026 • AT ab 10/2026
Elektronische Widerrufsfunktion nach DE-/AT-Rechtsstand prüfen — ohne einen Widerruf abzusenden.
Nur lesender Zugriff auf öffentlich erreichbare Inhalte — keine Installation und kein CMS-Zugang.
Deutscher Rechtsstand: Pflicht seit 19. Juni 2026. Österreich: ab 1. Oktober 2026 (§ 13a FAGG). Schweiz: keine entsprechende Pflicht.
Der Check prüft, ob die gesetzlich geforderte Widerrufsfunktion sichtbar, öffentlich zugänglich und korrekt beschriftet ist. Er öffnet den vorgesehenen Ablauf nur bis zur sicheren Prüfgrenze und löst niemals einen echten Widerruf aus.
Sichtbarkeit, Eindeutigkeit und dauerhafte Erreichbarkeit der Widerrufsfunktion werden dokumentiert.
Vertragsidentifikation, Kontaktfelder und Bestätigungsbeschriftung werden auf der zweiten Stufe erfasst.
Der Browser stoppt vor dem finalen Absenden und kennzeichnet verbleibende manuelle Kontrollpunkte.
Sie sehen, ob Einstieg, Formular und Beschriftung des Widerrufswegs auffindbar und plausibel umgesetzt sind — ohne eine Erklärung abzusenden.
Ordnet Domain und Shop-Signale vorsichtig dem aktuellen deutschen oder österreichischen Stichtag zu.
Öffnet Einstieg und Formular, löst die finale Bestätigung aber technisch niemals aus.
Dokumentiert Einstieg, Formularfelder und Bestätigungsbeschriftung mit separaten Screenshots.
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