Prüfverfahren · Erweitertes Verfahren von teil1

Prüfverfahren Cookie-Banner & Tracker

Grundlage aller Gutachten des Cookie-Banners und der eingesetzten Tracker von teil1 – Maßstab: Technische Prüfung des Einwilligungsmanagements: Welche Cookies und Drittanbieter-Verbindungen werden vor einer Einwilligung gesetzt, wie ist das Banner gestaltet (Ablehnen gleichwertig, keine Vorauswahl) — Maßstab sind § 165 TKG 2021 und Art. 6/7 DSGVO in ihrer technischen Umsetzung.

Maßstab
§ 165 TKG · Art. 7 DSGVO
Prüfpunkte
10 im Bewertungsumfang
Prüfengines
5
Turnus
vierteljährlich

Prüfumfang

  • Cookies und Speicherzugriffe vor jeder Interaktion (First- und Third-Party)
  • Drittanbieter-Verbindungen vor Einwilligung (Analyse, Werbung, Schriften, Karten)
  • Gestaltung des Banners: gleichwertige Ablehnmöglichkeit, keine Vorauswahl, Widerrufbarkeit
  • Erkennung der eingesetzten Consent-Management-Plattform

Eingesetzte Prüfengines 5

Jedes Gutachten dieser Prüfart entsteht aus denselben Prüfschritten in derselben Reihenfolge. Browser-basierte Schritte laufen in einem Chromium-Kontext mit realistischem Viewport; alle Messwerte werden zum Prüfzeitpunkt erhoben.

  1. Seitenabruf

    Abruf der Seite mit vollständiger Weiterleitungskette: Statuscode, ausgelieferte Adresse, Erkennung von Bot-Schutz. Grundlage aller weiteren Prüfschritte.

  2. Technik-Erkennung

    Erkennung von Content-Management-System, Shopsystem, Consent-Management-Plattform, Analyse- und Marketing-Diensten sowie Hosting-Hinweisen aus Quelltext und Antwort-Headern.

  3. Netzwerkbeobachtung

    Beobachtung aller Verbindungen und Cookies vor jeder Interaktion; Zuordnung zu bekannten Diensten (Analyse, Werbung, Schriften, Karten, Videos) und deren Einwilligungsbedarf.

  4. Banner-Analyse

    Prüfung des Cookie-Banners: Vorhandensein, gleichwertige Ablehnmöglichkeit, Verhalten nach dem Ablehnen, erkannte Consent-Management-Plattform.

  5. Ladeverhalten

    Gedrosselte Mobilmessung im Browser: Largest Contentful Paint, First Contentful Paint, Serverantwortzeit, Layoutverschiebung, übertragene Datenmenge, Anzahl der Anfragen, DOM-Größe und HTTP-Protokoll.

Kriterienkatalog 10

Diese Abweichungen kann das Verfahren erkennen. Jedes Gutachten weist aus, welche davon auf der geprüften Seite zutreffen, welche erfüllt sind und welche Kriterien manuell zu prüfen bleiben.

  • kritischEinwilligungspflichtige Dienste laden vor der ZustimmungDSGVO · TDDDG
  • kritischKein Cookie-Banner, aber einwilligungspflichtige Dienste aktivDSGVO · TDDDG
  • kritischTracker laden trotz AblehnungDSGVO · TDDDG
  • schwerwiegendAblehnen-Option auf erster Ebene nicht erkennbarDSGVO
  • schwerwiegendTracking-Cookies werden vor der Einwilligung gesetztTDDDG
  • mittelSchriftarten werden von externen Servern geladenDSGVO
  • geringTag-Manager lädt vor der EinwilligungDSGVO
  • HinweisConsent-Tool erkannt
  • HinweisGefundene Drittanbieter-Dienste (Inventar)
  • HinweisKein Banner nötig

Bewertung

Das Ergebnis ist eine Punktzahl von 0 bis 100. Jede erkannte Abweichung mindert den Wert nach ihrer Schwere; Kriterien außerhalb des Bewertungsumfangs und manuell zu prüfende Punkte fließen nicht ein.

  • Sehr gut95 – 100 Punkte

    Im Bewertungsumfang wurden keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt.

  • Gut – mit Hinweisen75 – 94 Punkte

    Einzelne Prüfpunkte weichen ab; die Hinweise sind im Gutachten priorisiert ausgewiesen.

  • Handlungsbedarf0 – 74 Punkte

    Mehrere oder schwerwiegende Abweichungen; eine Überarbeitung ist technisch angezeigt.

Turnus, Verlauf und Einordnung

Gutachten werden vierteljährlich automatisch neu erhoben. Die Adresse eines Gutachtens bleibt dabei gleich; Ergebnis, Datum und Befunde werden fortgeschrieben, frühere Prüfstände bleiben im Verlauf sichtbar. Das Prüfsiegel auf der geprüften Website zeigt immer den aktuellen Stand.

Alle Gutachten dieser Prüfart sind das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum jeweils angegebenen Zeitpunkt. Sie dokumentieren den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Sie sind keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzen keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung und sind entsprechend ausgewiesen.