Prüfverfahren · Erweitertes Verfahren von teil1

Prüfverfahren Widerrufsbutton

Grundlage aller Gutachten des Widerrufsbuttons von teil1 – Maßstab: Technische Anforderungen an die Widerrufsfunktion für Fernabsatzverträge nach der EU-Richtlinie 2023/2673 (Pflicht seit 19. Juni 2026): Auffindbarkeit, Beschriftung, Erreichbarkeit und Bestätigungsschritt.

Maßstab
EU-RL 2023/2673
Prüfpunkte
13 im Bewertungsumfang
Prüfengines
4
Turnus
vierteljährlich

Prüfumfang

  • Auffindbarkeit einer eindeutig beschrifteten Widerrufsfunktion auf der Seite
  • Erreichbarkeit der Funktion ohne Login und ohne Umwege
  • Vorhandensein eines Formulars mit den vorgesehenen Angaben und einer Bestätigungsschaltfläche
  • Technische Erreichbarkeit der Zielseite (Statuscode, Weiterleitungen)

Eingesetzte Prüfengines 4

Jedes Gutachten dieser Prüfart entsteht aus denselben Prüfschritten in derselben Reihenfolge. Browser-basierte Schritte laufen in einem Chromium-Kontext mit realistischem Viewport; alle Messwerte werden zum Prüfzeitpunkt erhoben.

  1. Seitenabruf

    Abruf der Seite mit vollständiger Weiterleitungskette: Statuscode, ausgelieferte Adresse, Erkennung von Bot-Schutz. Grundlage aller weiteren Prüfschritte.

  2. Technik-Erkennung

    Erkennung von Content-Management-System, Shopsystem, Consent-Management-Plattform, Analyse- und Marketing-Diensten sowie Hosting-Hinweisen aus Quelltext und Antwort-Headern.

  3. Widerruf im Quelltext

    Statische Suche nach einer Widerrufsfunktion und der Widerrufsbelehrung; Erkennung von Zielmarkt und Shopsystem.

  4. Widerruf im Browser

    Aufruf der Widerrufsfunktion im Browser: Formular, vorgesehene Angaben und Bestätigungsschaltfläche, Erreichbarkeit ohne Anmeldung, Momentaufnahmen von Einstieg und Formular.

Kriterienkatalog 13

Diese Abweichungen kann das Verfahren erkennen. Jedes Gutachten weist aus, welche davon auf der geprüften Seite zutreffen, welche erfüllt sind und welche Kriterien manuell zu prüfen bleiben.

  • kritischKeine elektronische Widerrufsfunktion gefundenBGB_356a · FAGG_13a
  • schwerwiegendBeschriftung der Widerrufsfunktion ist nicht eindeutigBGB_356a · FAGG_13a
  • schwerwiegendWiderrufsweg verlangt offenbar einen LoginBGB_356a · FAGG_13a
  • schwerwiegendZweite Widerrufsstufe nicht erreichbarBGB_356a · FAGG_13a
  • schwerwiegend„Widerruf bestätigen“ nicht eindeutig erkanntBGB_356a · FAGG_13a
  • mittelEinstieg wirkt technisch wenig hervorgehobenBGB_356a · FAGG_13a
  • mittelElektronische Funktion im Rechtstext nicht erkanntBGB_356a · FAGG_13a
  • mittelNotwendige Formularfelder nicht vollständig erkanntBGB_356a · FAGG_13a
  • mittelWiderrufs-/Rücktrittsinformation nicht auffindbarBGB_356a · FAGG_13a
  • HinweisB2C-Fernabsatz-Kontext nicht eindeutigBGB_356a · FAGG_13a
  • HinweisEingangsbestätigung manuell testenBGB_356a · FAGG_13a
  • HinweisEinstieg erst im Browser bewertbar
  • HinweisZielmarkt und Anwendbarkeit bestätigenBGB_356a · FAGG_13a

Bewertung

Das Ergebnis ist eine Punktzahl von 0 bis 100. Jede erkannte Abweichung mindert den Wert nach ihrer Schwere; Kriterien außerhalb des Bewertungsumfangs und manuell zu prüfende Punkte fließen nicht ein.

  • Sehr gut95 – 100 Punkte

    Im Bewertungsumfang wurden keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt.

  • Gut – mit Hinweisen75 – 94 Punkte

    Einzelne Prüfpunkte weichen ab; die Hinweise sind im Gutachten priorisiert ausgewiesen.

  • Handlungsbedarf0 – 74 Punkte

    Mehrere oder schwerwiegende Abweichungen; eine Überarbeitung ist technisch angezeigt.

Turnus, Verlauf und Einordnung

Gutachten werden vierteljährlich automatisch neu erhoben. Die Adresse eines Gutachtens bleibt dabei gleich; Ergebnis, Datum und Befunde werden fortgeschrieben, frühere Prüfstände bleiben im Verlauf sichtbar. Das Prüfsiegel auf der geprüften Website zeigt immer den aktuellen Stand.

Alle Gutachten dieser Prüfart sind das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum jeweils angegebenen Zeitpunkt. Sie dokumentieren den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Sie sind keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzen keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung und sind entsprechend ausgewiesen.