Prüfverfahren · Erweitertes Verfahren von teil1
Prüfverfahren Impressum
Grundlage aller Gutachten des Impressums von teil1 – Maßstab: Technische Vollständigkeitsprüfung der Anbieterkennzeichnung anhand der in § 5 ECG, § 14 UGB und § 25 MedienG vorgesehenen Angaben.
- Maßstab
- § 5 ECG · § 14 UGB · § 25 MedienG
- Prüfpunkte
- 19 im Bewertungsumfang
- Prüfengines
- 4
- Turnus
- vierteljährlich
Prüfumfang
- Auffindbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums (maximal zwei Klicks, eindeutig beschriftet)
- Vorhandensein der vorgesehenen Pflichtangaben: Name, Anschrift, Kontakt, Register, UID, Behörde, Kammer
- Konsistenz der Angaben im Seitenquelltext
- Technische Erreichbarkeit (Statuscode, Weiterleitungen, Ladezeit)
Eingesetzte Prüfengines 4
Jedes Gutachten dieser Prüfart entsteht aus denselben Prüfschritten in derselben Reihenfolge. Browser-basierte Schritte laufen in einem Chromium-Kontext mit realistischem Viewport; alle Messwerte werden zum Prüfzeitpunkt erhoben.
Seitenabruf
Abruf der Seite mit vollständiger Weiterleitungskette: Statuscode, ausgelieferte Adresse, Erkennung von Bot-Schutz. Grundlage aller weiteren Prüfschritte.
Technik-Erkennung
Erkennung von Content-Management-System, Shopsystem, Consent-Management-Plattform, Analyse- und Marketing-Diensten sowie Hosting-Hinweisen aus Quelltext und Antwort-Headern.
Rechtsseiten finden und lesen
Auffinden der Rechtsseiten über Links in Fuß- und Menübereich sowie gängige Pfade; Inhaltsanalyse des Impressums auf die vorgesehenen Angaben (Firmenwortlaut, Anschrift, Kontakt, Register, UID, Behörde, Kammer, Offenlegung).
Impressum im Browser
Rendering des Impressums im Browser – auch bei nachgeladenen oder per Skript zusammengesetzten Inhalten – mit Momentaufnahme; Prüfung der Maschinenlesbarkeit (Text statt Bild).
Kriterienkatalog 19
Diese Abweichungen kann das Verfahren erkennen. Jedes Gutachten weist aus, welche davon auf der geprüften Seite zutreffen, welche erfüllt sind und welche Kriterien manuell zu prüfen bleiben.
- kritischImpressumsseite nicht erreichbar
- kritischKein Impressums-Link auffindbar
- schwerwiegendDatenschutzerklärung nicht auffindbar
- schwerwiegendE-Mail-Adresse nicht erkennbar
- schwerwiegendLadungsfähige Anschrift nicht erkennbar
- schwerwiegendWiderrufsbelehrung nicht auffindbar
- mittelAGB-Link nicht auffindbar
- mittelFirmierung/Rechtsform nicht erkennbar
- mittelImpressum nicht maschinenlesbar
- mittelOffenlegung nach § 25 MedienG prüfen (Österreich)
- mittelRegister-/Firmenbuchgericht nicht erkennbar
- mittelRegistereintrag nicht erkennbar
- mittelUSt-IdNr. erwähnt, Format nicht erkennbar
- mittelVersand-/Zahlungsinformationen nicht auffindbar
- mittelVertretungsberechtigte nicht erkennbar
- geringInhaltlich Verantwortlicher prüfen (Deutschland)
- geringKammer/Aufsichtsbehörde prüfen (falls zutreffend)
- geringTelefonnummer nicht erkennbar
- geringVeralteter Verweis auf EU-Streitschlichtungsplattform
Bewertung
Das Ergebnis ist eine Punktzahl von 0 bis 100. Jede erkannte Abweichung mindert den Wert nach ihrer Schwere; Kriterien außerhalb des Bewertungsumfangs und manuell zu prüfende Punkte fließen nicht ein.
- Sehr gut95 – 100 Punkte
Im Bewertungsumfang wurden keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt.
- Gut – mit Hinweisen75 – 94 Punkte
Einzelne Prüfpunkte weichen ab; die Hinweise sind im Gutachten priorisiert ausgewiesen.
- Handlungsbedarf0 – 74 Punkte
Mehrere oder schwerwiegende Abweichungen; eine Überarbeitung ist technisch angezeigt.
Turnus, Verlauf und Einordnung
Gutachten werden vierteljährlich automatisch neu erhoben. Die Adresse eines Gutachtens bleibt dabei gleich; Ergebnis, Datum und Befunde werden fortgeschrieben, frühere Prüfstände bleiben im Verlauf sichtbar. Das Prüfsiegel auf der geprüften Website zeigt immer den aktuellen Stand.
Alle Gutachten dieser Prüfart sind das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum jeweils angegebenen Zeitpunkt. Sie dokumentieren den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Sie sind keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzen keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung und sind entsprechend ausgewiesen.