Prüfverfahren · Erweitertes Verfahren von teil1

Prüfverfahren Datenschutzerklärung

Grundlage aller Gutachten der Datenschutzerklärung von teil1 – Maßstab: Technische Vollständigkeitsprüfung der Datenschutzinformationen anhand der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie Abgleich mit den auf der Seite tatsächlich eingebundenen Diensten.

Maßstab
Art. 13/14 DSGVO
Prüfpunkte
19 im Bewertungsumfang
Prüfengines
5
Turnus
vierteljährlich

Prüfumfang

  • Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der Datenschutzerklärung
  • Vorhandensein der vorgesehenen Abschnitte: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht
  • Abgleich der genannten Dienste mit den technisch erkannten Drittanbietern (Analyse, Schriften, Karten, Videos)
  • Technische Erreichbarkeit (Statuscode, Weiterleitungen)

Eingesetzte Prüfengines 5

Jedes Gutachten dieser Prüfart entsteht aus denselben Prüfschritten in derselben Reihenfolge. Browser-basierte Schritte laufen in einem Chromium-Kontext mit realistischem Viewport; alle Messwerte werden zum Prüfzeitpunkt erhoben.

  1. Seitenabruf

    Abruf der Seite mit vollständiger Weiterleitungskette: Statuscode, ausgelieferte Adresse, Erkennung von Bot-Schutz. Grundlage aller weiteren Prüfschritte.

  2. Technik-Erkennung

    Erkennung von Content-Management-System, Shopsystem, Consent-Management-Plattform, Analyse- und Marketing-Diensten sowie Hosting-Hinweisen aus Quelltext und Antwort-Headern.

  3. Datenschutzerklärung lesen

    Inhaltsanalyse der Datenschutzerklärung auf die Abschnitte der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht, Widerruf.

  4. Netzwerkbeobachtung

    Beobachtung aller Verbindungen und Cookies vor jeder Interaktion; Zuordnung zu bekannten Diensten (Analyse, Werbung, Schriften, Karten, Videos) und deren Einwilligungsbedarf.

  5. Abgleich mit der Realität

    Die in der Erklärung genannten Dienste werden mit den technisch beobachteten Drittanbietern verglichen – erkannt, aber nicht genannt, wird ausgewiesen.

Kriterienkatalog 19

Diese Abweichungen kann das Verfahren erkennen. Jedes Gutachten weist aus, welche davon auf der geprüften Seite zutreffen, welche erfüllt sind und welche Kriterien manuell zu prüfen bleiben.

  • kritischKeine Datenschutzerklärung auffindbarDSGVO
  • schwerwiegendBetroffenenrechte erscheinen unvollständigDSGVO_Art13
  • schwerwiegendDatenschutzerklärung nicht erreichbarDSGVO
  • schwerwiegendErkannte Dienste nicht eindeutig im Text gefundenDSGVO_Art13
  • schwerwiegendMustertext-Platzhalter nicht ersetztDSGVO_Art13
  • schwerwiegendRechtsgrundlagen nicht eindeutig erkanntDSGVO_Art13
  • schwerwiegendVeralteter Rechtsrahmen im Text zitiertDSGVO
  • schwerwiegendVerantwortlicher nicht eindeutig erkanntDSGVO_Art13
  • mittelBeschwerderecht nicht erkanntDSGVO_Art13
  • mittelDatenschutzerklärung nicht ausreichend auswertbarDSGVO
  • mittelDatenschutzkontakt nicht erkanntDSGVO_Art13
  • mittelSpeicherdauer/Löschkriterien nicht erkanntDSGVO_Art13
  • mittelVerarbeitungszwecke nicht eindeutig strukturiertDSGVO_Art13
  • mittelWiderrufshinweis zur Einwilligung nicht erkanntDSGVO_Art13
  • HinweisEmpfänger und Drittlandtransfers kontextabhängig prüfenDSGVO_Art13
  • HinweisIm Text genannte Dienste auf dieser URL nicht beobachtet
  • HinweisRealitätsabgleich derzeit nicht möglich
  • HinweisUnbekannte Drittanbieter manuell zuordnen
  • HinweisUnterseiten und Zustimmungszustände manuell ergänzen

Bewertung

Das Ergebnis ist eine Punktzahl von 0 bis 100. Jede erkannte Abweichung mindert den Wert nach ihrer Schwere; Kriterien außerhalb des Bewertungsumfangs und manuell zu prüfende Punkte fließen nicht ein.

  • Sehr gut95 – 100 Punkte

    Im Bewertungsumfang wurden keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt.

  • Gut – mit Hinweisen75 – 94 Punkte

    Einzelne Prüfpunkte weichen ab; die Hinweise sind im Gutachten priorisiert ausgewiesen.

  • Handlungsbedarf0 – 74 Punkte

    Mehrere oder schwerwiegende Abweichungen; eine Überarbeitung ist technisch angezeigt.

Turnus, Verlauf und Einordnung

Gutachten werden vierteljährlich automatisch neu erhoben. Die Adresse eines Gutachtens bleibt dabei gleich; Ergebnis, Datum und Befunde werden fortgeschrieben, frühere Prüfstände bleiben im Verlauf sichtbar. Das Prüfsiegel auf der geprüften Website zeigt immer den aktuellen Stand.

Alle Gutachten dieser Prüfart sind das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum jeweils angegebenen Zeitpunkt. Sie dokumentieren den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Sie sind keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzen keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung und sind entsprechend ausgewiesen.