Prüfverfahren · Erweitertes Verfahren von teil1
Prüfverfahren Datenschutzerklärung
Grundlage aller Gutachten der Datenschutzerklärung von teil1 – Maßstab: Technische Vollständigkeitsprüfung der Datenschutzinformationen anhand der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie Abgleich mit den auf der Seite tatsächlich eingebundenen Diensten.
- Maßstab
- Art. 13/14 DSGVO
- Prüfpunkte
- 19 im Bewertungsumfang
- Prüfengines
- 5
- Turnus
- vierteljährlich
Prüfumfang
- Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der Datenschutzerklärung
- Vorhandensein der vorgesehenen Abschnitte: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht
- Abgleich der genannten Dienste mit den technisch erkannten Drittanbietern (Analyse, Schriften, Karten, Videos)
- Technische Erreichbarkeit (Statuscode, Weiterleitungen)
Eingesetzte Prüfengines 5
Jedes Gutachten dieser Prüfart entsteht aus denselben Prüfschritten in derselben Reihenfolge. Browser-basierte Schritte laufen in einem Chromium-Kontext mit realistischem Viewport; alle Messwerte werden zum Prüfzeitpunkt erhoben.
Seitenabruf
Abruf der Seite mit vollständiger Weiterleitungskette: Statuscode, ausgelieferte Adresse, Erkennung von Bot-Schutz. Grundlage aller weiteren Prüfschritte.
Technik-Erkennung
Erkennung von Content-Management-System, Shopsystem, Consent-Management-Plattform, Analyse- und Marketing-Diensten sowie Hosting-Hinweisen aus Quelltext und Antwort-Headern.
Datenschutzerklärung lesen
Inhaltsanalyse der Datenschutzerklärung auf die Abschnitte der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO: Verantwortlicher, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht, Widerruf.
Netzwerkbeobachtung
Beobachtung aller Verbindungen und Cookies vor jeder Interaktion; Zuordnung zu bekannten Diensten (Analyse, Werbung, Schriften, Karten, Videos) und deren Einwilligungsbedarf.
Abgleich mit der Realität
Die in der Erklärung genannten Dienste werden mit den technisch beobachteten Drittanbietern verglichen – erkannt, aber nicht genannt, wird ausgewiesen.
Kriterienkatalog 19
Diese Abweichungen kann das Verfahren erkennen. Jedes Gutachten weist aus, welche davon auf der geprüften Seite zutreffen, welche erfüllt sind und welche Kriterien manuell zu prüfen bleiben.
- kritischKeine Datenschutzerklärung auffindbar
- schwerwiegendBetroffenenrechte erscheinen unvollständig
- schwerwiegendDatenschutzerklärung nicht erreichbar
- schwerwiegendErkannte Dienste nicht eindeutig im Text gefunden
- schwerwiegendMustertext-Platzhalter nicht ersetzt
- schwerwiegendRechtsgrundlagen nicht eindeutig erkannt
- schwerwiegendVeralteter Rechtsrahmen im Text zitiert
- schwerwiegendVerantwortlicher nicht eindeutig erkannt
- mittelBeschwerderecht nicht erkannt
- mittelDatenschutzerklärung nicht ausreichend auswertbar
- mittelDatenschutzkontakt nicht erkannt
- mittelSpeicherdauer/Löschkriterien nicht erkannt
- mittelVerarbeitungszwecke nicht eindeutig strukturiert
- mittelWiderrufshinweis zur Einwilligung nicht erkannt
- HinweisEmpfänger und Drittlandtransfers kontextabhängig prüfen
- HinweisIm Text genannte Dienste auf dieser URL nicht beobachtet
- HinweisRealitätsabgleich derzeit nicht möglich
- HinweisUnbekannte Drittanbieter manuell zuordnen
- HinweisUnterseiten und Zustimmungszustände manuell ergänzen
Bewertung
Das Ergebnis ist eine Punktzahl von 0 bis 100. Jede erkannte Abweichung mindert den Wert nach ihrer Schwere; Kriterien außerhalb des Bewertungsumfangs und manuell zu prüfende Punkte fließen nicht ein.
- Sehr gut95 – 100 Punkte
Im Bewertungsumfang wurden keine oder nur geringfügige Abweichungen festgestellt.
- Gut – mit Hinweisen75 – 94 Punkte
Einzelne Prüfpunkte weichen ab; die Hinweise sind im Gutachten priorisiert ausgewiesen.
- Handlungsbedarf0 – 74 Punkte
Mehrere oder schwerwiegende Abweichungen; eine Überarbeitung ist technisch angezeigt.
Turnus, Verlauf und Einordnung
Gutachten werden vierteljährlich automatisch neu erhoben. Die Adresse eines Gutachtens bleibt dabei gleich; Ergebnis, Datum und Befunde werden fortgeschrieben, frühere Prüfstände bleiben im Verlauf sichtbar. Das Prüfsiegel auf der geprüften Website zeigt immer den aktuellen Stand.
Alle Gutachten dieser Prüfart sind das Ergebnis einer technischen Prüfung durch automatisierte Prüfverfahren von teil1 zum jeweils angegebenen Zeitpunkt. Sie dokumentieren den technischen Zustand der geprüften Seite anhand des genannten Maßstabs. Sie sind keine Rechtsberatung, keine Konformitätsbescheinigung und ersetzen keine rechtliche Bewertung; einzelne Kriterien erfordern eine manuelle Prüfung und sind entsprechend ausgewiesen.